Neue Präventionsordnung der Bistümer in NRW

Am 1. Mai 2022 tritt die neue Präventionsordnung NRW, die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ in den fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

In einer Mitteilung des Bistums Essen heißt es:

„Die Präventionsarbeit kommt ohne sexuelle Bildung nicht aus“, begründet Dorothé Möllenberg, Präventionsbeauftragte des Bistums Essen, eine der Veränderungen in der Neufassung der Präventionsordnung der fünf katholischen NRW-Bistümer, die die alte von 2014 ablöst. „Alle Beteiligten müssen in Sachen Prävention gegen sexualisierte Gewalt sprachfähig werden.“ Daher solle in allen Einrichtungen sexuelle Bildung Bestandteil der professionellen Arbeit sein, durch die „Selbstbestimmung und Selbstschutz der anvertrauten Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ gestärkt würden. Die Festschreibung, dass bei allen Präventionsmaßnahmen die Erfahrungen von Betroffenen besonders zu berücksichtigen sind, ist eine weitere, wichtige Neuerung in der Präventionsordnung.

Möllenberg betonte, dass mit der neuen Präventionsordnung ein „bischöfliches Gesetz erlassen worden ist, welches den Kirchengemeinden, Verbänden, Einrichtungen und Institutionen eine handlungsweisende, gesetzliche Grundlage für deren Präventionsarbeit vorgibt“.

Foto: Nicole Cronauge | Bistum Essen

Um die Qualität der Präventionsarbeit dauerhaft sicherzustellen und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse mit einfließen zu lassen, wurden auch folgende Maßnahmen in die neue Präventionsordnung aufgenommen:
a) Präventionsfachkräfte werden auf fünf Jahre befristet benannt. Eine Wiederbenennung ist möglich.
b) Schulungsreferentinnen und -referenten werden für drei Jahre zertifiziert. Danach muss eine Re-zertifizierung stattfinden.
c) Institutionelle Schutzkonzepte, die bisher nur eingereicht werden mussten, werden nun fachlich bewertet. Die Einreichenden erhalten anschließend eine qualifizierte Rückmeldung. Die Schutzkonzepte sind weiterhin nicht genehmigungspflichtig.

Prävention in der Pfarrei St. Peter und Paul; Hattingen

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