Kirchenvorstand
der Pfarrei St. Peter und Paul Hattingen
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er verwaltet das Kirchenvermögen. Als Anstellungsträger trifft er ferner Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen. Außerdem wählt er über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen. Dieser entscheidet über den Haushalt der Diözese.
Den Vorsitz des Kirchenvorstandes hat stets der Pfarrer inne. Die übrigen Mitglieder werden von den Katholiken der Pfarrei gewählt.
Die historischen Wurzeln des Kirchenvorstandes liegen im 19. Jahrhundert. Zur Zeit des Kulturkampfes war er staatlicherseits als Organ eingesetzt worden, um die allgemeine Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer zu kontrollieren.
PDF Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens
PDF Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Bistum Essen
Anfang November 2021 wurde turnusmäßig die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.